Allgemeine Geschäftsbedingungen

Procfit GmbH, Giesselsdorf 108, 8354 Sankt Anna am Aigen (nachfolgend auch: „Procfit“)

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Procfit erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Procfit mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung. Selbst wenn Procfit auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das/die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, ist darin kein Einverständnis zu erblicken, dass diese Geschäftsbedingungen Geltung haben sollen. Ausdrücklich und einvernehmlich wird die Anwendung und Geltung solcher Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

  • 2 Leistungen von Procfit / Mitwirkung des Kunden

(1) Procfit erstellt individuelle Lieferketten im Auftrag des Kunden bzw. optimiert Procfit bestehende Lieferketten.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern von Procfit hin zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert er damit die Leistungserbringung durch Procfit, bleibt der Vergütungsanspruch von Procfit unberührt.

(3) Procfit erbringt außerdem Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im Bereich „Supply Chain Management“.

(4) In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolges.

(5) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Procfit durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von Procfit hin unverzüglich zu fördern. Er wird Procfit insbesondere die für die Leistungserbringung jeweils erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Procfit zur Verfügung stellen.

(6) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Procfit einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.

(7) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und kann Procfit aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum um den Zeitraum, den sich der Kunde in Verzug befindet.

(8) Procfit ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte erbringen zu lassen.

  • 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern Procfit für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze.

(2) Die Abnahme durch den Kunden hat binnen einer Woche nach Fertigstellung der „Fabrik für Jedermann“ oder eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts anderer Procfit Dienstleistungen und Aufforderung durch Procfit zu erfolgen.

(3) Die „Fabrik für Jedermann“ bzw. der jeweilige Zwischenschritt anderer Procfit Dienstleistungen gelten mit Ablauf der Frist von einer Woche als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde gegenüber Procfit binnen dieser Frist nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch vorliegen und zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Procfit überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(4) Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen. 

  • 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Procfit und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.  

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsabschluss auf Wunsch von Procfit eine Auftragsbestätigung.

  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Procfit angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Procfit erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Procfit ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Procfit ist anders lautend. Eine Procfit erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Procfit nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von Procfit zur Verfügung gestellt.

(4) Procfit stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können oder eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Aufforderung durch Procfit an Procfit zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu übernehmen.

(6) Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, gegen sämtliche Procfit zustehende und wie immer Namen habende Forderungen, welche aus dem zwischen Procfit und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis resultieren, eigene Forderungen oder Forderungen Dritter, die er erworben hat, aufrechnungsweise einzuwenden. Dieser Verzicht wird von Procfit angenommen.

(7) Nimmt der Kunde den mit Procfit bei Vertragsabschluss vereinbarten Kickoff-Termin unentschuldigt nicht wahr und kann Procfit aufgrund dessen die beauftragte Dienstleistung nicht durchführen, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Vorschusses verpflichtet.

  • 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Procfit und der Kunde verzichten darauf, den Vertrag innerhalb der vereinbarten Laufzeit aufzukündigen. Diese Verzichte werden von Procfit und dem Kunden wechselseitig angenommen.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden. Aktuelle Markteinflüsse (zum Beispiel keine/geringe Verfügbarkeiten von Rohstoffen, Produktionspausen von Herstellern in den Sommermonaten/zu Weihnachten, Kriege etc.) können Abnahmetermine und Fixtermine verändern/verlängern. Darauf hat Procfit keinen Einfluss.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hievon unberührt.

  • 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Procfit beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Procfit eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Procfit vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Procfit sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Darüber hinaus ist Procfit berechtigt, den Vertrag außerordentlich aufzukündigen und seine Leistungen einzustellen, sollte der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen mit der Bezahlung von fälligen Zahlungen weiterhin in Verzug bleiben.

  • 8 Erfüllung

(1) Procfit wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Procfit ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Procfit gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Procfit unberührt.

(3) Procfit garantiert keine Preise und keine Angebote von Lieferanten bzw. Dritter. Procfit garantiert nicht, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem vermittelten Hersteller nach Projektende funktioniert. Dies liegt im Ermessen des Kunden. Procfit ist eine Einkaufsberatung.

  • 9 Haftung und Schadenersatz

(1) Procfit haftet für Verschulden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Procfit nur 

  1. a) für Schäden, resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

und

  1. b) für Schäden, resultierend aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

(2) Der Kunde hat allfällige ihm zustehende Schadenersatzansprüche binnen einer Frist von 1 Monat gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls allfällige ihm zustehende Schadenersatzansprüche als verjährt anzusehen sind.

  • 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher

(1) Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des § 1 KSchG, so kann der Kunde von seinem Vertragsantrag oder von dem mit Procfit abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten, wenn der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von Procfit für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat.

(2) Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss zu laufen. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Kunde sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss er Procfit mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinem Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Procfit maßgebend.

(2) Es wird ausschließlich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von Procfit. Für allfällige aus dem zwischen Procfit und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis resultierende Streitigkeiten wird ungeachtet der Höhe des Streitwertes die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Feldbach vereinbart.

AGB Stand: 05.03.2024 © Vervielfältigung verboten

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